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Arbeits- und Brandschutz geht jeden an

Foto: Niclas Glawe

| Foto: Niclas Glawe

Magdeburg • Im täglichen Leben kann viel passieren – auch Unfälle. Damit sie nicht während der Arbeit passieren, gibt es Regeln, die beachtet werden müssen. Da nicht jeder gleich alles darüber wissen kann, gibt es Spezialisten, die sich damit auskennen. Einer von ihnen ist Herr Sven Ritterbusch, mit ihm sprach SchmaZ-Reporter Niclas Glawe.

SchmaZ-Reporter: Herr Ritterbusch, Sie sind Geschäftsführer des Ingenieurbüros „GAB Ingenieure“. Die Abkürzung GAB steht für die Begriffe Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz. Was muss man sich darunter vorstellen?
Sven Ritterbusch: Um das zu beantworten, reicht als Ausgangspunkt ein Blick in die Volksstimme. Dort findet man oft auch Meldungen über Unfälle oder Brände. Viele dieser Vorfälle ereignen sich nicht nur im Heim- oder Freizeitbereich, sondern während der Arbeit. Um zu erreichen, dass es erst gar nicht soweit kommt, wurden Vorschriften erlassen. Ein Beispiel: Jeder von uns weiß, dass man an einer Ampel bei „Rot“ stehen bleibt und bei „Grün“ fahren beziehungsweise über die Straße gehen kann. Die Regelung ist Teil der Straßenverkehrsordnung, die letztlich zum Ziel hat, Verkehrsunfälle zu verhindern. Und genauso ist es auch beim Arbeits- und Brandschutz. Auch hier gibt es viele Regelungen, die von den Betrieben beachtet werden müssen, damit alle Mitarbeiter genauso gesund ihre Arbeitsstelle verlassen können, wie sie gekommen sind. Viele empfinden die Vorschriften als sehr theoretisch und oftmals auch als Hemmnis für das eigene Tun, aber schließlich hat man sich die Reglungen nicht am Bürotisch ausgedacht, sondern sie haben ihren Ursprung in Unfällen oder Schadensfällen, die sich in der Vergangenheit ereignet haben. Letztlich können aber auch die besten Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzvorschriften nicht alle betrieblichen Situationen umfassen. Da gilt es, die Entscheidungsspielräume, die einem der Gesetzgeber eingeräumt hat, sinnvoll zu nutzen.

SchmaZ-Reporter: Für wen werden Sie denn demnach tätig und welchen Vorteil hat der- oder diejenige denn davon?
Sven Ritterbusch: Beauftragt werden wir von denjenigen, die Verpflichtungen haben, sei es aus Arbeitsschutzvorschriften des Gesetzgebers oder aus Auflagen von Versicherungen. In der Regel sind das Arbeitgeber, also die Unternehmer, Besitzer von gewerblich genutzten Häusern oder Betreiber von technischen Anlagen. Für diese Personen bieten wir mit unserem Know-how eine umfassende Unterstützung, sei es mit der Beratung, der Beurteilung von Gefährdungen, der Erstellung von Plänen und Dokumenten oder der Schulung von Mitarbeitern. Nachdem Vorteil oder besser Nutzen unserer Arbeit gefragt, muss man unterscheiden: Der Nutzen eines erarbeiteten Plans oder die Erledigung einer Prüfleistung ist für den Kunden leicht erkennbar. Etwas anderes ist es mit dem Nutzen unserer Arbeitsschutzberatung, denn wenn wir alles richtig machen, dann läuft es so, wie sich der Unternehmer das sowieso vorgestellt hat: ohne Unfälle und ohne sicherheitsrelevante Ausfälle. Daher lässt sich der Nutzen oftmals nur schwer in Zahlen ausdrücken.

SchmaZ-Reporter: Herr Ritterbusch, heute ist Gründonnerstag und ich treffe Sie erst sehr spät in Ihrem Büro an. Woran liegt das?
Sven Ritterbusch: Bei uns ist es letztlich, wie in den meisten Betrieben auch: Gearbeitet wird auch vor dem Osterwochenende bis zum Schluss. Das hat auch einen Grund: Bei Firmen mit vielen Mitarbeitern im Außendienst, insbesondere im deutschlandweiten oder internationalen Montageeinsatz kommen die Leute oftmals nur vor den Feiertagen zu Ostern oder zu Weihnachten an ihrem Stammsitz mal zusammen. Ich hatte in den letzten 4 Tagen beispielsweise bei einem Betrieb Kranführerschulungen durchzuführen. Daneben können zu solchen Anlässen die Mitarbeiter aber auch über andere Themen unterwiesen werden oder auch deren Arbeitsmittel geprüft werden.

SchmaZ-Reporter: Arbeitsmittel prüfen? Was muss ich mir darunter vorstellen?
Sven Ritterbusch: Arbeitsmittel ist der Oberbegriff für Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die man in einem Betrieb verwendet. Während ihrer Benutzung können sich diese Arbeitsmittel abnutzen oder es kommt zu Verschleißerscheinungen. Außerdem können solche Arbeitsmittel auch mal kaputt gehen, sei es z.B. aus Unachtsamkeit oder aufgrund von Überbelastungen. Schäden, die dann auftreten, können sowohl sehr offensichtlich sein, wie ein gebrochenes Gehäuse, aber auch verborgen im Inneren. Um solche Mängel zu erkennen, müssen Arbeitsmittel regelmäßig nach vorgegeben Kriterien geprüft werden. Das darf nicht jeder machen. Ein Prüfer braucht, um es allgemein zu sagen, für seine Aufgabe eine ausreichende Befähigung. Da reicht es manchmal bei einfachen Geräten, sich als berufserfahrener Mitarbeiter vorab mit den Herstellervorgaben vertraut zu machen. Bei vielen Arbeitsmitteln wird aber eine besondere Qualifikation benötigt. Ganz besondere Anforderungen gibt es z.B. für die Prüfung von Elektroanlagen bzw.- geräten. Je nach Art der Prüfung muss man eine besonders ausgebildete Fachkraft oder sogar ein Sachverständiger sein.

SchmaZ-Reporter: Und Sie haben eine solche Qualifikation?
Sven Ritterbusch: Ja, um den Brandschutz an elektrischen Anlagen zu prüfen, muss man sich bei einer Prüfinstitution, dem sogenannten VdS ausbilden lassen und ist dann als Sachverständiger registriert. Prüfungen, die in den Betrieben nach vorgegebenen VdS-Regeln durchgeführt werden müssen, dürfen nur von solchen Sachverständigen durchgeführt werden.

SchmaZ-Reporter: Kommen Sie dadurch zu Ihren Aufträgen?
Sven Ritterbusch: Nein, das wäre zu einfach. Eine solche Registrierung hilft den Betrieben, zum Beispiel eine regionale Vorauswahl zu treffen. Die Entscheidung, wer solche Prüfungen dann ausführen soll, trifft allein der jeweilige Betrieb. Und hier ist es wie mit den anderen Leistungen, die unser Ingenieurbüro ausführt: die Qualität der eigenen Arbeit ist entscheidend. Eine Kunde merkt schnell, ob sich jemand mit seiner Arbeit identifiziert oder ob es darum geht nur Formalien abzuhandeln, um dann seine Rechnung schreiben zu können. Ein aussagefähiger Internetauftritt, Flyer und eine Kundenbroschüre sind heute Standard, um Kunden über die Bandbreite der Angebote zu informieren. Die beste Werbung ist aber wie gesagt die erbrachte Leistung, denn das spricht sich herum und man erhält Anfragen von Leuten, die durch Weiterempfehlung von zufriedenen Kunden von uns erfahren haben.

Herr Ritterbusch, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Von Niclas Glawe, Klasse 8/2, Albert-Einstein-Gymnasium Magdeburg