Bildrechte
Habt ihr selbst ein Bild gemacht, oder möchtet ihr ein Bild aus dem Internet oder von einer Bilddatenbank (z.B. Flickr) für einen Artikel verwenden, dann müsst ihr einige Rechte beachten:
- Das Urheberrecht schützt die Werke von Fotografen. Ihr dürft keine Fotos aus dem Internet (z.B. über die Google-Bildersuche) runterladen und sie ohne Erlaubnis des Urhebers verwenden oder verbreiten. Das ist Diebstahl und wird bestraft. Zum Urheberrecht gehört auch, dass der Fotograf des Bildes namentlich genannt werden muss.
- Nutzungsrechte bzw. Lizenzen auf Bilddatenbanken wiederum legen fest, ob ihr Bilder vervielfältigen (kopieren), verbreiten (z.B. im Internet) sowie durch Bildbearbeitungsprogramme verändern dürft. Lizenzen regeln auch, wie lange (einmalig, ein Jahr, dauerhaft) ihr Bilder verwenden könnt oder für die Nutzung eine Gebühr zu zahlen ist.
- Das Recht am eigenen Bild solltet ihr beachten, wenn ihr Personen fotografiert. Sind sie erkennbar und nicht Teil einer Menschenansammlung, dann müsst ihr deren Einverständnis – oder bei unter 18-Jährigen das Einverständnis der Eltern – zum Fotografieren und Veröffentlichen einholen. Das gilt auch für das Posten oder Versenden über soziale Netzwerke wie Facebook, WhatsApp und Instagram.