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Debatte zur Organspende

Der Bundestag hat es abgelehnt, jeden Menschen zum Organspender zu machen, der nicht widerspricht. Thorben Bode und Johannes Wagner, Schüler des Hegelgymnasiums Magdeburg, haben sich mit dem Thema  beschäftigt und gehen in ihrem Artikel auf die wichtigsten Punkte ein.

Es braucht dringend Veränderungen in Deutschland, um Patienten in Not zu helfen und Menschenleben zu retten. Denn über 10.000 Menschen warten auf ein Spenderorgan. Jeder Fünfte, der in Deutschland auf der Warteliste steht, stirbt, während er wartet.

Orange steht für die Zustimmungslösung und gelb für die Widerspruchslösung.

Orange steht für die Zustimmungslösung und gelb für die Widerspruchslösung.

Der deutsche Bundestag entschied: Zustimmung bleibt notwendig.
Wer nach seinem Tod Organe spenden möchte, muss dem im Vorfeld weiterhin zustimmen. In Deutschland gilt die Entscheidungslösung. Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Liegt keine Entscheidung vor, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung gefragt. Damit Menschen bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützt werden, bekommen sie in regelmäßigen Abständen Informationsmaterial zugesendet.
Im Ausland gelten andere gesetzliche Regelungen.Weit verbreitet sind die Zustimmungslösung und die Widerspruchslösung. Verstirbt eine Person im Ausland, so greift die Regelung des jeweiligen Landes, nicht die des Heimatlandes.
Das neue, vom Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene Gesetz hätte besagt, dass wenn die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat, Organe zur Transplantation entnommen werden können. In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht, einer Organentnahme bei einer verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen.

Die Mehrheit des Bundestags (432) stimmten für die Zustimmungslösung und nur ungefähr 200 stimmten für die Widerspruchslösung. 37 enthielten sich. Da es sich um ein ethisches Thema handelte, entschieden die Abgeordneten nach der zweistündigen Debatte nach ihrem Gewissen, ohne Fraktionszwang.

Doch nicht alles bleibt unverändert, es wird ein Onlineregister aufgebaut werden, in dem jeder freiwillig angeben kann,ob er spenden will oder nicht. Darauf können Ärzte zugreifen. So soll bei Angehörigen der Entscheidungsdruck in der schwierigen Situation, in der ein enger Verwandter im Sterben liegt, gelindert werden. Bereits seit 2019 gilt ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll.

Von Thorben Bode und Johannes Wagner
Klasse: 8/2
Hegelgymnasium Magdeburg

Quellen: Deutsches Ärzteblatt/Jg.117/Heft 4/24.1.2020; C105-C107,Mmw Fortschritte der Medizin 2020.2/162;27,WWW.organspende-info.de: Die Entscheidungslösung in Deutschland und gesetzliche Regelungen in anderen europäischen Ländern, zum Bild: WWW.organspende-info.de